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Erinnerung – Orden des mütterlichen Ruhms

von Rosa Ananitschev

In einer Schubladenecke zwischen den alten, noch aus meiner früheren Heimat mitgebrachten Zeugnissen, Scheine und Urkunden, fand ich neulich ein kleines festes, rotes Büchlein – ein sogenanntes Orden-Zertifikat (Орденская книжка). Ausgestellt wurde es 1959 auf den Namen und zu Ehren meiner Mutter, die im Oktober 1957 (damals war sie 44 Jahre alt) ihr siebtes und letztes Kind zur Welt gebracht hatte. Der Orden selbst muss wohl noch in Russland abhandengekommen sein. Meine Schwester (die Verursacherin sozusagen) besitzt ihn jedenfalls nicht, kann sich aber noch erinnern, wie er aussah und auch daran, dass ihr zur Hochzeit von den Eltern 600 Rubel überreicht worden waren, eine Summe, die im Laufe der Jahre aus dem Kindergeld zusammenkam. Ich weiß nicht, wie lange das Geld gezahlt wurde, aber es waren 10 Rubel im Monat. Ein lächerlicher Betrag, der immerhin zu einem schönen Hochzeitsgeschenk angewachsen worden war, wenn man bedenkt, dass ich als Bibliothekarin (zum Beispiel) nicht mehr als 90 Rubel monatlich verdient hatte.
Der Orden des mütterlichen Ruhms war im Juli 1944 von Stalin ins Leben gerufen und in drei Stufen unterteilt.
Mütter mit neun Kindern bekamen einen Orden der 1. Stufe; Mütter mit acht Kindern – einen der 2. Stufe; Mütter mit sieben Kindern bekamen einen Orden der 3. Stufe.
Das Schmuckstück bestand aus Silber. Ja, und dazu gab es dann je nach Stufe ein paar Rubel Kindergeld.
Interessant ist, das es in Deutschland schon vorher ein Ehrenkreuz der Deutschen Mutter, kurz Mutterkreuz, gab. Es wurde am 16. Dezember 1938 per Verordnung von Adolf Hitler gestiftet. Die Eingangsworte dieser Verordnung lauteten: „Als sichtbares Zeichen des Dankes des Deutschen Volkes an kinderreiche Mütter stifte ich das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter.“
Die Einteilung des Ehrenkreuzes folgte den damaligen Ordensstatuten und war ebenso dreistufig angelegt. So konnte die Mutter die dritte Stufe (Bronze) erhalten, wenn sie vier oder fünf Kinder hatte; zweite Stufe (Silber), wenn sie sechs oder sieben Kinder hatte; erste Stufe (Gold), wenn sie acht oder mehr Kinder hatte. Unter bestimmten Umständen konnte das Mutterkreuz auch wieder der Trägerin entzogen werden, und zwar in jenen Fällen, in denen sie sich „unwürdig“ verhielt, wobei dieser Begriff stark gedehnt wurde. Als unwürdiges Verhalten galt zum Beispiel die Liebesbeziehung zu einem Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeiter [Wikipedia].
Hatte Josef Stalin seinen Freund und später Feind Adolf Hitler in dieser Sache womöglich nachgeahmt?
Allerdings ist das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter als verfassungsfeindlich anerkannt worden; es gehört zu nationalsozialistischen Auszeichnungen, deren Führung in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 in keiner Form zulässig ist. Das Herstellen, öffentliches Tragen oder Verbreiten des Abzeichens ist verboten [Wikipedia].
In Russland hingegen wurde die Orden-Verleihung, soweit ich weiß, erst 1990 eingestellt.
https://rosasblog54.wordpress.com/2020/04/21/orden-des-mutterlichen-ruhms/

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